Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

 

Als Psychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht (siehe Psychologengesetz 2013). Weiters bin ich verpflichtet, über Beginn, Verlauf und Beendigung der klinisch-psychologischen oder gesundheitspsychologischen Behandlung Mitschrift zu führen. Sie erhalten eine Honorarnote, die nach Erhalt per Überweisung einzuzahlen ist. 

 

Mein Honorar beträgt € 100 für eine Einheit von 50 Min. 

Ein Erstgespräch dient dazu ein gutes Kennenlernen Ihrer Problemstellung, aber auch meiner Arbeitsweise zu ermöglichen. Dafür reserviere ich mir 1,5 Einheiten (75 Min) zum Preis einer Einheit von 50 Min.

Mit 01.01. 2024 gibt es die Möglichkeit einer Teil-Refundierung des Honorars über die Gesundheitskasse, ähnlich wie bei Wahlarzt oder Psychotherapie. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung (§ 135 Abs. 1 Z. 2b ASVG) der zu behandelnden psychischen "Befindens-Störung", welche Sie dann gemeinsam mit meiner Honorarnote einreichen können.

Höhe Kostenzuschüsse:

ÖGK: Einzelsitzung à 30 Min € 19,30 / Einzelsitzung à 60 Min € 33,70.

SVS: Einzelsitzung à 25 Min € 26,26 / Einzelsitzung à 50 Min € 45.

BVAEB: Einzelsitzung à 25 Min € 27,10 / Einzelsitzung à 50 Min € 46,60.

 

Absageregelung:

Um Termine zeitgerecht auch weiter vergeben zu können, bitte ich um rechtzeitige Absage. Eine kostenfreie Absage ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei kurzfristigeren Absagen wird die verabsäumte Stunde zur Gänze verrechnet.

 

Die Termine der Raucherentwöhnung sind auf 5 Termine gestaffelt und finden im Einzel- oder Gruppensetting statt. Preise auf Anfrage

 

Ich arbeite mit Einzelpersonen, Paaren, Gruppen, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Erwachsenen. Termine nach Vereinbarung.